Spielplatzprüfung
Spielplatzprüfung
Sicherheit ist kein Zufall – sondern das Ergebnis regelmäßiger Kontrollen. Als zertifizierte Prüfer stellen wir sicher, dass Ihre Spielplatzanlagen allen aktuellen DIN-Normen entsprechen und Kinder unbeschwert spielen können.
Ob für Kindergärten, Schulen, Wohnanlagen oder öffentliche Flächen: Wir prüfen fachgerecht, dokumentieren zuverlässig und geben klare Empfehlungen für notwendige Maßnahmen.
Wie wir arbeiten
Spielplatzsicherheit entsteht nicht zufällig – sie ist das Ergebnis regelmäßiger, fachgerechter Prüfungen. Als zertifizierte Spielplatzprüfer überprüfen wir Ihre Anlagen nach den geltenden DIN-Normen auf Sicherheit, Funktionalität und Zustand.
Unser Vorgehen ist klar strukturiert: Zunächst analysieren wir alle sicherheitsrelevanten Aspekte, dokumentieren vorhandene Mängel und geben konkrete Handlungsempfehlungen. Auf Wunsch begleiten wir auch die Umsetzung von Maßnahmen.
Ob für Kommunen, Wohnbaugesellschaften, Kindergärten oder Schulen – wir arbeiten zuverlässig, transparent und mit höchstem Qualitätsanspruch. Damit Kinder unbeschwert spielen können – und Sie als Betreiber rechtlich auf der sicheren Seite sind.
DIN EN 1176 – Spielplatzgeräte
Die DIN EN 1176 ist die zentrale Sicherheitsnorm für Spielplatzgeräte in Europa. Sie legt allgemeine und gerätespezifische Anforderungen für Planung, Bau, Installation, Inspektion und Wartung von Spielplatzgeräten fest. Ziel ist es, das Verletzungsrisiko zu minimieren und einen sicheren Spielraum für Kinder zu schaffen.
Sie besteht aus mehreren Teilen – von Schaukeln bis Klettergerüsten – und bildet die Grundlage jeder qualifizierten Spielplatzprüfung.
Teil 1 definiert allgemeine Anforderungen an alle Spielplatzgeräte – z. B. freie Fallhöhen, Quetschstellen, Klemmstellen oder strangulierungsfreie Seilkonstruktionen. Diese Anforderungen gelten unabhängig vom Gerätetyp.
Ja. Die Teile 2 bis 7 behandeln jeweils spezifische Gerätetypen wie Schaukeln, Rutschen, Seilbahnen, Karussells oder Klettergerüste. Dadurch ist eine zielgenaue Prüfung möglich.
Ja, insbesondere in öffentlich zugänglichen Bereichen wie Kitas, Schulen oder Parks ist die Einhaltung der DIN EN 1176 Pflicht. Nur so kann eine rechtssichere Abnahme erfolgen.
Mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person – gemäß DIN EN 1176 Teil 7. Zusätzlich sind regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfungen erforderlich.
DIN EN 1177 – Stoßdämpfende Böden
Die DIN EN 1177 regelt die sicherheitsrelevanten Anforderungen an den Untergrund von Spielplätzen. Ziel ist es, schwere Kopfverletzungen bei Stürzen zu vermeiden – insbesondere bei Klettergeräten mit Höhen über 60 cm.
Sie beschreibt die maximale Höhe, aus der ein Kind stürzen kann, ohne dass bei einem normierten Aufprall eine gefährliche Kopfverletzung zu erwarten ist. Der Bodenbelag muss entsprechend dieser Höhe stoßdämpfend wirken.
Zugelassene Materialien sind u. a. Rindenmulch, Sand, Kies, Gummigranulatplatten oder Gussboden. Alle müssen regelmäßig gewartet und korrekt eingebaut werden.
Ja. Bereits ab einer freien Fallhöhe von 60 cm sind stoßdämpfende Böden vorgeschrieben – ausgenommen Geräte, bei denen kein Sturz zu erwarten ist (z. B. Bodentrampoline).
Mit einem sogenannten HIC-Prüfgerät, das die Aufprallwerte simuliert. Fachfirmen bieten diese Prüfungen bei der jährlichen Inspektion mit an.
DIN DIN SPEC 79161 – Qualifikation von Prüfern
Diese Spezifikation regelt, welche Kenntnisse und Qualifikationen Personen besitzen müssen, die Spielplatzprüfungen durchführen. Sie ist für Auftraggeber besonders wichtig, da sie sicherstellt, dass nur fachlich geeignete Personen prüfen und beurteilen.
Nur wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann eine Spielplatzprüfung rechtssicher dokumentieren und bewerten.
Nur speziell geschulte Fachkräfte mit nachweisbarer Ausbildung im Bereich Spielplatzsicherheit – z. B. TÜV-zertifizierte Spielplatzprüfer:innen nach DIN SPEC 79161.
Kenntnisse in Werkstoffkunde, rechtlichen Grundlagen, Beurteilung von Abnutzung, Montagefehlern, Sicherheitsabständen und Risikobeurteilung. Außerdem Erfahrung im Umgang mit DIN EN 1176 und EN 1177.
An offiziellen Zertifikaten, regelmäßigen Fortbildungen und einem transparenten Prüfbericht mit Mängelklassifizierung, Handlungsempfehlungen und Fotodokumentation.
Für öffentliche Träger und kommunale Einrichtungen ist sie de facto verpflichtend – spätestens im Haftungsfall zählt nur das Urteil eines zertifizierten Prüfers.
Jetzt unverbindlich anfragen
So erreichst du uns
Am Gewerbegebiet 19, 01477 Arnsdorf
info@spielplatzist.net
+49 172 1746785
Mon-Fri : 09am-07pm Sat-Sun : Closed